Vorstandsvorsitz

Vorstandsvorsitzender: Gert Schuster

stv. Vorstandsvorsitzende: Waltraud Stebner

Vorstand

Dieter Kürbis

Dorit Lüpke- Degen

Dr. Jens Prantz

Klemens Koschig

Joachim Mohs

Ehrenvorsitz

Ehrenvorsitzender: Wieland Böhme

Vereinsorganigramm

Stand 31.01.2022

Vereinssatzung

Satzung des Vereins

VolksSolidarität 92 Dessau/Roßlau e.V.

§ 1 Name, Sitz, Wirkungskreis

  1. Der Verein trägt den Namen „VolksSolidarität 92 Dessau/Roßlau e.V.“, abgekürzt VS 92 Dessau/Roßlau e.V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz und seinen Gerichtsstand in Dessau-Roßlau. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter der Nummer „VR 31266“ eingetragen.
  3. Die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband als einem der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. ist nicht Rechtsnachfolger früherer Organisationen der Volkssolidarität im Stadt-und Kreisgebiet Dessau-Roßlau.
  5. Der Verein hat seine Tätigkeit am 2. April 1992 begonnen.
  6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

  1. Der Verein ist gemeinnützig mildtätig wirkend, demokratisch organisiert sowie parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er bekennt sich zu den humanistischen und demokratischen Grundwerten der Bundesrepublik Deutschland und tritt für soziale Gerechtigkeit ein.
  2. Der Verein ist offen für alle Bürger, denen Solidarität und Nächstenliebe im Sinne eines tätigen „Miteinander – Füreinander“ sowie die Achtung der Würde des Einzelnen wichtig sind.
  3. Der Verein versteht sich als Interessenvertreter älterer sowie hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen aller Altersgruppen.
  4. Der Verein leistet mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Strukturen vorsorgende, beratende, betreuende und unterstützende Hilfe mit dem Ziel, die Teilhabe älterer, hilfsbedürftiger und sozial benachteiligter Menschen am öffentlichen Leben zu ermöglichen bzw. zu erhalten.
  5. Der Verein fördert und unterstützt:
  • die Solidarität und Gemeinschaft von Menschen aller Generationen,
  • freiwilliges soziales Engagement in allen Tätigkeitsfeldern des Vereins, vor allem in Form der Nachbarschaftshilfe und der Selbsthilfe
  • das öffentliche Gesundheitswesen und die Wohlfahrtspflege, die Kinder-, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe
  • kulturelle und sozio-kulturelle Arbeit im Rahmen der offenen Jugend-und Altenhilfe

6. Der Verein verwirklicht seine Ziele insbesondere durch:

  • die sozialen und sozio- kulturellen Aktivitäten seiner Mitglieder in den Wohn-, Mitglieder-und Interessengruppen
  • den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen sowie pflegerische Dienste
  • die Schaffung und Unterhaltung von Begegnungsstätten, Bildungs-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten, soziale Beratungsstellen, soziale Dienste für Mittagessenversorgung, Haushaltshilfe, Fahr-und Begleitdienste und unterschiedliche Wohnformen

7. Der Verein fördert den nationalen und internationalen Erfahrungs- und Gedankenaustausch, insbesondere der älteren Generation für das Zusammenleben der Menschen im vereinten Europa.

8. Zur Erreichung seiner Ziele kann der Verein eigene Gesellschaften gründen, als Gesellschafter innerhalb und außerhalb des Vereins mitwirken und Fördervereine bilden.

§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  4. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung/ Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Gliederung der VS 92 Dessau/Roßlau e.V.

  1. Die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. gliedert sich in nichtrechtsfähige Mitgliedsgruppen, die sich nach dem Territorialprinzip oder auf der Basis gemeinsamer Interessen bilden.
  2. Die Mitgliedsgruppen fördern und ermöglichen die aktive Teilnahme älterer und hilfsbedürftiger Menschen am öffentlichen Leben. Damit leisten die Mitgliedsgruppen einen besonderen Beitrag zur Hilfe durch Selbsthilfe. Sie organisieren insbesondere sozio- kulturelle und kontakterhaltende Veranstaltungen und organisieren sozialfürsorgerische Hilfe.
  3. In den Mitgliedsgruppen sind ehrenamtliche Helfer tätig. Sie halten den unmittelbaren Kontakt zu den Mitgliedern und fördern die Nachbarschaftshilfe.
  4. Die Mitgliedsgruppen arbeiten eigenständig und werden von den hauptamtlichen Mitarbeitern in ihrem Wirken unterstützt und angeleitet und von den gewählten ehrenamtlichen Mitgliedsgruppenvorständen geleitet.
  5. Die Mitgliedsgruppen führen mindestens einmal jährlich oder, wenn das Interesse es erfordert, öfters Mitgliederversammlungen durch.
  6. Die Beschlüsse in den Mitgliedsgruppen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Der Mitgliederversammlung der Mitgliedsgruppen obliegen insbesondere

  • die Wahl des Mitgliedsgruppenvorstandes
  • die Wahl der Delegierten zur Delegiertenversammlung des Vereins
  • Entgegennahme des Vorstandsberichtes für das abgelaufene Jahr
  • Beratung und Beschlussfassung über die Arbeit des kommenden Jahres

7. Die Mitgliedsgruppenvorstände haben das Recht, an der Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen des Vereinsvorstandes mitzuwirken.

8. Die Mitgliedsgruppen erhalten für ihre Mitgliedsgruppenarbeit Mittelrückflüsse aus dem Beitragsaufkommen des Vereins, deren Höhe die gültige Beitragsordnung regelt.

9. Für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind die Mitgliedsgruppen selbst verantwortlich, gegenüber den Mitgliedern rechenschaftspflichtig und dem Vorstand der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. nachweispflichtig.

§ 5 Begründung der Mitgliedschaft

  1. Mitglied der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. kann werden, wer die Satzung anerkennt.
  2. Die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. kann neben natürlichen Personen auch juristische Personen als Mitglied aufnehmen.
  3. Die Mitgliedschaft von natürlichen Personen wird durch formulargebundenen schriftlichen Antrag erklärt und durch die Vorstände der Mitgliedsgruppen entschieden.
  4. Über die Aufnahme von juristischen Personen und Fördermitgliedern entscheidet auf deren schriftlichem Antrag der Vereinsvorstand.
  5. Die Aufnahme in die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. wird dem Antragsteller durch Übergabe des Mitgliedsausweises bestätigt.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. endet

a. durch Austritt mit schriftlicher Erklärung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartalsende an den Vorstand der Mitgliedsgruppe oder an den Vereinsvorstand.

b. durch Ausschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliedsgruppe

-bei schwerem Verstoß gegen die Satzung

-bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schädigung materieller Güter oder des Ansehens der VS 92 Dessau/Roßlau e.V.

- bei Beitragsrückstand von mehr als einem halben Jahr zum Fälligkeitstermin, bei nachträglicher Beitragsentrichtung bleibt die Mitgliedschaft erhalten.

Gegen einen Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand des Vereins nach einer Anhörung endgültig.

c. durch den Tod des Mitgliedes (natürliche Personen)

d. durch Wegfall oder Auflösung (juristischer Personen).

 

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben das Recht,
  • am Vereinsleben teilzunehmen und es mitzugestalten,
  • sich offen und kritisch zur Arbeit des Vereins zu äußern und Vorschläge zu unterbreiten,
  • an der Vorbereitung und Beschlußfassung zu den Zielen und Aufgaben des Vereins sowie an der regelmäßigen Rechenschaftslegung mitzuwirken,
  • an den Wahlen der Mitgliedsgruppe oder als gewählter Delegierter einer Mitgliedsgruppe an den Wahlen des Vereins teilzunehmen und dabei selbst zu kandidieren. Die Bestimmungen gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung bleiben unberührt.

2. Die Mitglieder haben die Pflicht,

  • die Ziele der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. zu fördern, die Satzung anzuerkennen und nach ihr zu handeln,
  • die Interessen des Vereins in der Öffentlichkeit zu vertreten,
  • das einheitliche Erscheinungsbild der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. zu wahren und zu fördern.

3. Natürliche Personen als Mitglieder haben Stimmrecht, sowie aktives und passives Wahlrecht. Juristische Personen als Mitglieder haben kein passives Wahlrecht.

4. Die Mitglieder der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. zahlen regelmäßig Mitgliedsbeiträge auf der Grundlage der gültigen Beitragsordnung.

 

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Delegiertenversammlung
  • der Vorstand
  • der/ die Geschäftsführer/ -in

 

§ 9 Delegiertenversammlung

  1. Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie ist einmal jährlich einzuberufen.
  2. Die Delegiertenversammlung beschließt insbesondere über:
  • die Aufgaben des Vereins
  • Satzungsänderungen
  • den Geschäftsbericht
  • die Entlastung des Vorstandes für das jeweilige Geschäftsjahr
  • die Beitragsordnung
  • Geschäftsordnung des Vorstandes
  • die Wahl des Vereinsvorstandes (aller 4 Jahre)
  • die Auflösung des Vereins

 

3. Die Delegiertenversammlungen werden schriftlich durch den Vorstand mit einer Einladungsfrist von 4 Wochen unter Beifügung der Tagesordnung einberufen. Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mehr als 1/3 der Mitglieder des Vereins die Einberufung unter Angabe des Grundes einfordern.

4. Von Mitgliedsgruppen bis zu 100 Mitgliedern wird 1 Delegierter und von Mitgliedsgruppen mit mehr Mitgliedern werden 2 Delegierte und deren Vertreter gewählt. Die Delegierten und deren Vertreter werden jeweils im Jahr der Vorstandswahl für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Scheiden Delegierte oder deren Vertreter während der Amtszeit aus dem Verein aus, sind durch die Mitgliederversammlung der Mitgliedsgruppen Nachfolger zu wählen.

5. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Die Mitglieder des Vorstandes der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. sind Delegierte.

6. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend sind.

8. Die Delegiertenversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit nicht durch die Satzung etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

9. Die Delegiertenversammlung beschließt jeweils eine Geschäftsordnung und wählt die Versammlungsleitung. Protokollführerin ist die Sekretärin des Geschäftsführers. Über die Durchführung der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

§ 10 Der Vorstand

  1. Der Gesamtvorstand besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Delegiertenversammlung in offener Wahl für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Gewählt sind die Bewerber, die mindestens 51% der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten. Bei zwei oder mehr Bewerbern mit der gleichen Stimmenanzahl ist erforderlichenfalls eine Stichwahl durchzuführen, ansonsten gelten die Bewerber mit den höchsten Stimmzahlen als gewählt.
  2. Mitglied des Vorstandes kann jede volljährige, geschäftsfähige natürliche Person werden und sein, die Mitglied des Vereins ist und in keinem Beschäftigungs-, Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis mit dem Verein steht, für welches üblicherweise eine Vergütung gezahlt wird. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder insbesondere im Rahmen von Arbeits- und Projektgruppen, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Vorstandes des Vereins stehen.
  3. Der Gesamtvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter, die zusammen den Vertretungsvorstand im Sinne von § 26 BGB bilden. Die Mitglieder des Vertretungsvorstandes haben Einzelvertretungsmacht.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes haben in Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion gegenüber dem/der Geschäftsführer/-in gemäß § 11 dieser Satzung folgende Aufgaben:

 

a. Formulierung der Ziele für den/die Geschäftsführer/-in;

b. Bestellung des/der Geschäftsführers/-in gemäß § 11 der Satzung;

c. Abberufung des/der Geschäftsführers/-in gemäß § 11 der Satzung;

d. Abschluss, Änderung und Beendigung des Anstellungsvertrages des/der Geschäftsführers/-in gemäß § 11 der Satzung

e. Überwachung der Geschäftsführung;

f. Entlastung des/der Geschäftsführers/-in gemäß § 11 der Satzung;

g. Aufstellung und Änderung eines Geschäftsverteilungsplanes für den/die Geschäftsführer/-in gemäß § 11 der Satzung;

h. Genehmigung des Geschäftsverteilungsplanes für den Verein;

i. Entgegennahme der in § 12 Abs. 2 c) und Abs. 3 aufgeführten Berichte des /der Geschäftsführers/-in;

j. Beschlussfassung über Vorlagen des/der Geschäftsführers/-in;

k. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäfte) im Einzelfall.

5. Vorstandssitzungen werden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Quartal durchgeführt. Der Vorstand tritt auf Einladung eines Mitgliedes des Vertretungsvorstandes zusammen.

6. Beschlüsse des Vorstandes werden in Sitzungen gefasst. Als Sitzung gilt auch die gleichzeitige Teilnahme von Vorstandsmitgliedern an einer Kommunikation mittels technischer Kommunikationsmittel, die entweder online oder per Video- oder Telefonkonferenz oder in gemischter Form stattfindet. Abwesende Vorstandsmitglieder können an der Beschlussfassung teilnehmen, indem sie ihre Stimme schriftlich, per Telefax oder per Mail abgeben. In einfache oder besonders eilbedürftige Angelegenheiten können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren gefasst werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden über Beschlüsse im Umlaufverfahren fernmündlich, elektronisch, per Fax oder per Post informiert. Die Stimmabgabe erfolgt elektronisch, per Fax, per Post oder fernmündlich. Fernmündlich abgegebene Stimmen sind jeweils in Textform zu bestätigen.

7. Der Vorstand arbeitet nach einer von der Delegiertenversammlung beschlossenen Geschäftsordnung. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten, soweit sie nicht Angestellte des Vereins sind, eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe richtet sich nach den geltenden steuerlichen Regelungen des Reisekostenrechts und den Festlegungen der Geschäftsordnung des Vereins.

8. Der Vorstand kann während seiner Amtsperiode neue Mitglieder in dem Umfang kooptieren, wie Mitglieder aus dem Vorstand ausscheiden. Dieses Recht erlischt nach  Kooptierung des dritten gewählten Vorstandsmitgliedes. Danach hat eine Neuwahl durch die Delegiertenversammlung stattzufinden.

9. Vorstandsmitglieder sind berechtigt nach vorheriger 3-monatiger Ankündigung zum Quartalsende eines laufenden Jahres aus dem Vorstand auszutreten.

§ 11 Der/Die Geschäftsführer/-in

  1. Zur Erfüllung aller Aufgaben bestellt der Vorstand einen/eine Geschäftsführer/-in als „Besonderen Vertreter" gemäß § 30 BGB. Dieser Vertreter führt die Bezeichnung Geschäftsführer/-in.
  2. Der/Die Geschäftsführer/-in ist hauptamtlich tätig. Er/Sie wird von den Mitgliedern des Vorstandes für jeweils 4 Jahre bestellt. Zu der Berufung und Abberufung der/des Geschäftsführers/-in muss der jeweilige dahingehende Beschluss der Mitglieder des Vorstandes mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst werden.
  3. Der Verein, vertreten durch den Vorstand, schließt mit dem/der Geschäftsführer/-in einen Anstellungsvertrag.
  4. Der/die Geschäftsführer/-in sind einzeln vertretungsberechtigt. Er/Sie ist dem Vorstand weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig

§ 12 Aufgaben des/der Geschäftsführers/ -in

  1. Der/die Geschäftsführer/-in ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der laufenden Angelegenheiten zuständig. Des Weiteren obliegt ihm/ihr die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Vorstandes. Dem/Der Geschäftsführer/-in obliegt die Führung der Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Das Weitere regelt die Geschäftsverteilungsplan.
  2. Der/Die Geschäftsführer/-in hat u.a.

a. den Wirtschaftsplan sowie Änderungen des laufenden Wirtschaftsplans den Vorstand zur Genehmigung vorzulegen;

b. den Jahresabschluss aufzustellen, dem Vorstand nach erfolgter Abschlussprüfung zur Prüfung und der Delegiertenversammlung zur Feststellung vorzulegen;

c. dem Vorstand Bericht über seine/ihre Tätigkeiten zu erstatten;

d. die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstandes vorzubereiten;

 

3. Der/Die Geschäftsführer/-in hat dem Vorstand laufend über alle wesentlichen Sachverhalte und Entwicklungen zu berichten, z.B. über

a. den Stand der Umsetzung beschlossener Strategien und über andere grundsätzliche Fragen der Vereinsführung;

b. den Gang der Geschäfte gem. Abs. 1, die Einhaltung des Wirtschaftsplanes, die Liquidität und den Vermögensstand des Vereins und seiner Einrichtungen;

c. die Risiken des Vereins und seiner Bereiche.

 

4. Die übrigen Rechte und Pflichten des/der Geschäftsführers/-in werden in einer Geschäftsverteilungsplan geregelt, die von den Mitgliedern des Vorstandes erlassen wird.

 

§ 13 Geschäftsstelle

1. Der Verein unterhält eine Geschäftsstelle. Sie wird von dem/der Geschäftsführer/-in geleitet, der/die ihren organisatorischen Aufbau festlegt, den Geschäftsgang bestimmt und  beaufsichtigt, Vorgesetzter aller Arbeitnehmer des Vereins ist und deren arbeitsrechtliche Belange regelt. Das Nähere regelt der Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsstelle, die der Vorstand erlässt.

§ 14 Ehrenvorsitz / Ehrenmitgliedschaft

1. Aus ihrem Amt in Ehren ausgeschiedene Vorsitzende/ Mitglieder des Vorstandes der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. können auf Vorschlag des Vorstandes, durch Zustimmung der Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit in Anerkennung ihrer Verdienste zum Ehrenvorsitzenden/Ehrenmitglied ernannt werden.

2. Der Ehrenvorsitzende/ Ehrenmitglied hat das Recht mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilzunehmen und den Verein in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.

3. Die Amtszeit des Ehrenvorsitzenden/Ehrenmitgliedschaft ist unbegrenzt.

§ 15 Finanzierung der VS 92 Dessau/Roßlau e.V.

1. Die Finanzierung erfolgt durch

  • Einnahmen aus eigener Tätigkeit, Mitgliedsbeiträge
  • Fördermittel und Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Zuwendungsgeber, Spenden, Lotterien, Sammlungen

2. Die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. kann Eigentum erwerben und Zweckbetriebe in wirtschaftliche Geschäftsbetriebe entsprechend der Abgabenordnung unterhalten.

§ 16 Erstellung der Jahresabschlüsse und Prüfung der Geschäftstätigkeit

  1. Die Jahresabschlüsse werden durch den /die Geschäftsführer/ -in erstellt.
  2. Der Vorstand kann sich zur Prüfung der Geschäftsberichte eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers bedienen.

§ 17 Satzungsänderungen

  1. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der Delegiertenversammlung der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. erforderlich. Über Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung hingewiesen wurde und den Delegierten fristgemäß nach § 9, Abs. 3 entsprechende Vorschläge zugegangen sind.
  2. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts-oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen werden den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.

 

§ 18 Auflösung der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. und Vermögensbindung

1. Für den Beschluss, die VS 92 Dessau/Roßlau e.V. aufzulösen, ist eine 2/3 Mehrheit der Delegiertenversammlung der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. erforderlich. Der Beschluss kann nur nach fristgemäßer Ankündigung in der Einladung zur Delegiertenversammlung gefasst werden.

2. Bei Auflösung der VS 92 Dessau/Roßlau e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den DPWV Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne dieser Satzung in der Stadt Dessau-Roßlau zu verwenden hat.

§ 19 Teilunwirksamkeit

1. Sollte eine Bestimmung dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Mitgliedern angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Diese Grundsätze gelten entsprechend, soweit diese Satzung eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten sollte.

§ 20 Inkrafttreten

1. Die Neufassung der Satzung der VolksSolidarität 92 Dessau/Roßlau e.V. ist nach Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung am 22. September 2021 in Kraft getreten.

 

 

 

 

Stand 22.09.2021